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Listenhunde

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Listenhunde – ein Begriff, der oft mit Vorurteilen und Missverständnissen behaftet ist. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung? Sind Listenhunde wirklich gefährlich? Und welche Regelungen gelten in Deutschland für diese Hunderassen? In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Listenhunde beschäftigen und die Fakten von den Mythen trennen.

Was sind Listenhunde?

Listenhunde, auch als “gefährliche Hunde” bezeichnet, sind Hunderassen oder deren Kreuzungen, die aufgrund ihrer vermeintlichen Gefährlichkeit von den Behörden besonders eingestuft werden. Diese Einstufung basiert oft auf äußerlichen Merkmalen oder pauschalen Annahmen über das Verhalten bestimmter Rassen.

Mythos vs. Realität

Ein weit verbreiteter Mythos über Listenhunde ist, dass sie grundsätzlich gefährlich und aggressiv sind. In Wirklichkeit hängt das Verhalten eines Hundes jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Erziehung, die Sozialisierung und die individuelle Persönlichkeit des Hundes. Viele Listenhunde sind liebevolle und treue Familienmitglieder, wenn sie artgerecht gehalten und richtig trainiert werden.

Regelungen in Deutschland

In Deutschland unterliegen Listenhunde je nach Bundesland unterschiedlichen Regelungen. Diese Regelungen betreffen die Haltung, den Umgang und die Sicherheitsvorkehrungen für diese Hunderassen. Um einen besseren Überblick zu geben, hier eine Tabelle mit den Bundesländern und den jeweiligen Kategorien der Listenhunde:

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste stand 11.10.2021

Legende: grün: Rasse wird im Gesetz/der Vorschrift nicht erwähnt, rot: Rasse ist in einer Liste aufgeführt. Länderkürzel BW: Baden-Württemberg, BY: Bayern, BE: Berlin, BB: Brandenburg, HB: Bremen, HH: Hamburg, HE: Hessen, MV: Mecklenburg-Vorpommern, NI: Niedersachsen, NW: Nordrhein-Westfalen, RP: Rheinland-Pfalz, SL: Saarland, SN: Sachsen, ST: Sachsen-Anhalt, SH: Schleswig-Holstein, TH: Thüringen

Erläuterungen

  • ?: Bei den nicht verlinkten Bezeichnungen von Rassen kann die Bezeichnung vom Namen her keiner Rasse eindeutig zugeordnet werden.
  • 1: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
  • 2: Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden (Wesenstest).
  • X: Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, dieses Bundesland unterscheidet nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2. Die vorgenannten Kategorien werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.

*) Stand der jeweiligen Bearbeitungen:

  • Baden-Württemberg: Die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 ist berücksichtigt.
  • Bayern: Berücksichtigt ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, „Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 Abs. 2 teilweise verfassungswidrig (Bek. BayVerfGH v. 15. Juli 2004 Vf. 1-VII-03, S. 351)“ (aktuell und zuletzt abgerufen am 12. Februar 2012)
  • Berlin: Gefährliche-Hunde-Verordnung vom 22. August 2016
  • Brandenburg: Berücksichtigt ist die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004, wie sie am 12. Februar 2012 aktuell war.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Zum 23. Juli 2022 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern abgeschafft.
  • Niedersachsen: Zuletzt berücksichtigt ist die Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011.
  • Thüringen: Zuletzt berücksichtigt ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 12. Februar 2018[7]
  • Schleswig-Holstein: „Gesetz über das Halten von Hunden“ (HundeG), 1. Januar 2016.[8] Rasselisten wurden abgeschafft.

Fazit

Listenhunde sind nicht per se gefährlich, sondern ihr Verhalten hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine artgerechte Haltung, eine konsequente Erziehung und eine positive Sozialisierung sind entscheidend für das Wohlbefinden und die Sicherheit dieser Hunderassen. Durch eine differenzierte Betrachtung und eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema Listenhunde können Vorurteile abgebaut und ein respektvoller Umgang mit diesen Tieren gefördert werden.

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